- Der Bundesrat hat die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme beschlossen. Die Neuregelung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.
- Das von der Europäischen Union geplante, automatische Notrufsystem E-Call für Fahrzeuge soll ab Oktober 2015 verpflichtend in alle neuen Modelle von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw eingebaut werden.
- Über eine Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes können Anfang 2015 Fahrzeuge bei den Zulassungsstellen mithilfe von Sicherheitscodes und des neuen Personalausweises abgemeldet werden. Den Sicherheitscode finden Sie auf der Prüfplakette sowie in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- 2015 soll der elektronische Halterdatenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten erfolgen. Dadurch wird die Verfolgung von grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten ermöglicht und die Durchführung der Maßnahmen gewährleistet. Die Halterdaten dürfen jedoch einzig dazu benutzt werden, den für den Verkehrsdelikt verantwortlichen Fahrer zu ermitteln.
- Ab 2015 erfolgt die technische Umsetzung der Pkw Maut. Am 01.01.2016 soll dann die Infrastrukturabgabe in Deutschland erhoben werden. Die Pkw Maut soll für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (Pkw und Wohnmobile), welche im In- oder Ausland zugelassen sind bzw. werden, gelten. Motorräder, E-Mobile oder Fahrzeuge von behinderten Personen sollen von der Maut befreit werden.
- Zum 01. Juli 2015 erfolgt die Ausweitung der LKW Maut auf weitere ca. 1.100 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen. Ab 2018 soll dann die Lkw Maut auf allen Bundesstraßen erhoben werden.
- Ab 01. Oktober 2015 sieht das neue Bundesfernstraßenmautgesetzes eine Senkung der Gewichtsgrenze bei LKW von 12 Tonnen auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht vor.
- Die HU-Prüfung für Kraftfahrzeuge soll ab Sommer 2015 mit Hilfe der Elektronik gerechter werden.
Wechselkennzeichen
Für Autobesitzer gibt es künftig ein Wechselkennzeichen, das für zwei Wagen nutzbar ist. Dies soll für Zweitwagen günstigere Versicherungskonditionen bringen. Dabei wird ein Kennzeichen für zwei Autos zugelassen, darf jedoch zur selben Zeit nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Konkret besteht das Nummernschild aus zwei Teilen: einem kleineren Nebenkennzeichen, das am jeweiligen Auto bleibt, sowie den beiden Hauptkennzeichen vorne und hinten, die abwechselnd auf dem einen oder anderen Auto angebracht werden.